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   BGH, 07.05.1996 - 4 StR 139/96   

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https://dejure.org/1996,3483
BGH, 07.05.1996 - 4 StR 139/96 (https://dejure.org/1996,3483)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1996 - 4 StR 139/96 (https://dejure.org/1996,3483)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - 4 StR 139/96 (https://dejure.org/1996,3483)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unvertretbar hohe Strafe - Tatbegehung eines Mittäters - Strafzumessungsgrund - Gehilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 661
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Rauschgift - Rauschgifthandel -

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 139/96
    Auch die feste Zusage einer Kuriertätigkeit sowie das Anwerben eines Kuriers können die Voraussetzungen täterschaftlichen Handeltreibens erfüllen, wenn diese Bemühungen - wie hier - dem späteren Absatz des Rauschgifts dienen sollen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 18; BGH StV 1995, 641; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 191 m.w.N.).
  • BGH, 28.06.1990 - 2 StR 275/90

    Gerechter Schuldausgleich - Unvertretbar hohe Strafe - Abwägung - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 139/96
    Jedoch kann die Strafe nicht bestehenbleiben, weil sie - wie die Revision zu Recht geltend macht - schon für sich genommen unvertretbar hoch ist; sie überschreitet das für vergleichbare Fälle übliche Maß erheblich und wird deshalb den Anforderungen an einen gerechten Schuldausgleich nicht gerecht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11, 12).
  • BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95

    Strafrahmenminderung - Strafzumessung - Zusammentreffen von Milderungsgründen

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 139/96
    Auch erscheint es überhaupt fraglich, ob es möglich ist, aus dem Prozeßverhalten eines Angeklagten für ihn nachteilige sichere Schlüsse auf seine Einstellung zur Tat ziehen zu können (Senatsbeschluß vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89

    Berücksichtigung des Prozessverhaltens eines Angeklagten in der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 139/96
    Zu Recht macht die Revision geltend, daß das Urteil nicht erkennen läßt, daß der Angeklagte die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens überschritten hat (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4 m.w.N.).
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 345/92

    Strafzumessung - Strafausspruch - Aufhebung der Strafe - Vergleichsfälle

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 139/96
    Jedoch kann die Strafe nicht bestehenbleiben, weil sie - wie die Revision zu Recht geltend macht - schon für sich genommen unvertretbar hoch ist; sie überschreitet das für vergleichbare Fälle übliche Maß erheblich und wird deshalb den Anforderungen an einen gerechten Schuldausgleich nicht gerecht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11, 12).
  • BGH, 07.02.1992 - 2 StR 569/91

    Generalprävention im Betäubungsmittelstrafrecht

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 139/96
    Jedoch kann die Strafe nicht bestehenbleiben, weil sie - wie die Revision zu Recht geltend macht - schon für sich genommen unvertretbar hoch ist; sie überschreitet das für vergleichbare Fälle übliche Maß erheblich und wird deshalb den Anforderungen an einen gerechten Schuldausgleich nicht gerecht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11, 12).
  • BGH, 25.10.1994 - 1 StR 616/94

    Strafzumessung - Mittäter - Art und Umfang - Tatbegehung

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 139/96
    Dieser Gesichtspunkt hätte hier ausdrücklicher Erörterung im Rahmen der zu Gunsten des Angeklagten sprechenden Umstände bedurft, weil Art und Umfang der Tatbegehung eines Mittäters regelmäßig einen ins Gewicht fallenden Strafzumessungsgrund darstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 1986 - 2 StR 142/86 -, vom 1. Juli 1992 - 5 StR 286/92 - sowie vom 25. Oktober 1994 - 1 StR 616/94, StV 1995, 199).
  • BGH, 23.08.1989 - 3 StR 120/89

    Voraussetzung des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 139/96
    Auch die feste Zusage einer Kuriertätigkeit sowie das Anwerben eines Kuriers können die Voraussetzungen täterschaftlichen Handeltreibens erfüllen, wenn diese Bemühungen - wie hier - dem späteren Absatz des Rauschgifts dienen sollen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 18; BGH StV 1995, 641; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 191 m.w.N.).
  • BGH, 01.07.1992 - 5 StR 286/92

    Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falls oder eines besonders

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 139/96
    Dieser Gesichtspunkt hätte hier ausdrücklicher Erörterung im Rahmen der zu Gunsten des Angeklagten sprechenden Umstände bedurft, weil Art und Umfang der Tatbegehung eines Mittäters regelmäßig einen ins Gewicht fallenden Strafzumessungsgrund darstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 1986 - 2 StR 142/86 -, vom 1. Juli 1992 - 5 StR 286/92 - sowie vom 25. Oktober 1994 - 1 StR 616/94, StV 1995, 199).
  • BGH, 04.04.1986 - 2 StR 142/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Berücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 139/96
    Dieser Gesichtspunkt hätte hier ausdrücklicher Erörterung im Rahmen der zu Gunsten des Angeklagten sprechenden Umstände bedurft, weil Art und Umfang der Tatbegehung eines Mittäters regelmäßig einen ins Gewicht fallenden Strafzumessungsgrund darstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 1986 - 2 StR 142/86 -, vom 1. Juli 1992 - 5 StR 286/92 - sowie vom 25. Oktober 1994 - 1 StR 616/94, StV 1995, 199).
  • BGH, 15.12.1997 - 5 StR 475/97

    Wesentliche Anhaltspunkte zur Ermittlung des Tatbeitrages eines Rauschgifttäters

    Im Falle einer Mittäterschaft wäre andererseits das Gewicht des Tatbeitrages des Beschwerdeführers zu würdigen (vgl. BGH StV 1996, 661).
  • BGH, 12.08.1998 - 2 StR 349/98

    Bestand eines Strafausspruchs bei einer Strafe für unerlaubtes Handeltreiben mit

    All dies vermag - auch unter Berücksichtigung der in vergleichbaren Fällen bisher verhängten Strafen, die dem Senat aus zahlreichen Verfahren bekannt sind - die Verhängung einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten als gerechten Schuldausgleich nicht zu rechtfertigen (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 12, 29; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 7; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11, 12; BGH StV 1996, 661).
  • OLG Nürnberg, 04.07.2005 - 2 St OLG Ss 97/05

    Strafprozessrecht: Feststellungen des Berufungsgericht bei auf den

    Die entgegenstehende - eher beiläufig getroffene - Feststellung, die Angeklagten seien als Kuriere unterwegs gewesen und hätten einen Kurierlohn von 500 EUR erhalten sollen, belastet die Angeklagten jedoch nicht, da die Annahme einer bloßen Kuriertätigkeit statt eigenhändigen Handeltreibens regelmäßig sogar einen Strafmilderungsgrund darstellt (vgl. BGH StV 1996, 661 ).
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